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Coronavirus (SARS-CoV-2) Informationen

Liebe Patientinnen und Patienten!

Obwohl wir uns als Zahnarztpraxis ständig mit den Themen Hygiene und Vermeidung von Ausbreitungen von Erkrankungen auseinandersetzen, stellt auch uns die Ausbreitung des Corona-Virus vor besondere Herausforderungen.

Auch wenn nach Meinung der Expertinnen und Experten - allen voran des Robert-Koch-Instituts (RKI) - kein Grund zu übertriebener Beunruhigung besteht, ist die Eindämmung einer weiteren Ausbreitung des Virus das Gebot der Stunde. Aufgrund der aktuellen Lage möchten wir Sie mit einigen Vorsichtmaßnahmen vertraut machen. Die Landeszahnärztekammer Hessen hat hierfür folgendes Schreiben veröffentlicht:

Empfehlungen der Landeszahnärztekammer Hessen K.d.ö.R.
für Patientinnen und Patienten der zahnärztlichen Praxen in Hessen
(Stand: 04.03.2020)

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten der zahnärztlichen Praxen in Hessen,
auch wenn nach Meinung der Expertinnen und Experten - allen voran des Robert-Koch-Instituts (RKI) - kein Grund zu übertriebener Beunruhigung besteht, ist die Eindämmung einer weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) das Gebot der Stunde. Wenn Sie sich in den nächsten Tagen in zahnärztliche Behandlung begeben wollen, beachten Sie daher bitte unbedingt die folgenden, nach den möglichen Risiken abgestuften Empfehlungen:

1. Sie fühlen sich gesund:

a) Sie waren in den letzten zwei Wochen nicht in einem Risikogebiet (siehe aktuelle In- formationen zum In- und Ausland)
    und haben keine Symptome einer Grippe (Husten, Schnupfen, Halskratzen, ggf. Fieber):

    • Eine Behandlung ist möglich

b) Sie waren aber in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet (s.o.),
    haben aber keine Symptome (s.o.) einer Grippe:

    • Bitte rufen Sie unbedingt vor dem Besuch in ihrer/einer Praxis an, auch wenn Sie bereits einen Termin vereinbart haben.


2. Sie fühlen sich krank oder haben Symptome einer Grippe:

  • Alle aufschiebbaren zahnärztlichen Behandlungen sollten vermieden werden.

  • Kommen Sie nicht unangekündigt in ihre/eine Praxis. Auch nicht, wenn sie schon einen Termin vereinbart haben oder es sich um einen Notfall handelt.
    Rufen Sie in diesen Fällen unbedingt vorher in der Praxis an, man wird dann alles Weitere mit Ihnen besprechen.


3. Sie sind positiv auf das Corona-Virus getestet oder befinden sich in Quarantäne:

  • Bitte sagen Sie alle vereinbarten Termine ab.
  • Kommen Sie nicht unangekündigt in ihre/eine Praxis. Auch nicht, wenn sie schon einen Termin vereinbart haben oder es sich um einen Notfall handelt. Rufen Sie in diesen Fällen unbedingt vorher in der Praxis an, man wird dann alles Weitere mit Ihnen besprechen.

Die beste und einfachste Art, die Übertragung zu vermeiden ist wie bei „normaler“ Grippe die Befolgung der Grundregeln der allgemeinen Infektionsprävention:
Vermeiden Sie Körperkontakt (Händeschütteln etc.), halten Sie Abstand zu Ihren Mitmenschen und meiden Sie größere Menschenansammlungen. Niesen oder Husten Sie in Ihre Armbeuge und werfen Sie benutzte Taschentücher unmittelbar nach Gebrauch in einen Papierkorb mit Deckel. Waschen Sie mehrmals täglich gründlich die Hände und vermeiden Sie, Ihr Gesicht zu berühren, lüften Sie in regelmäßigen Abständen die Räume in Ihrem Zuhause.

Weitere, kontinuierlich aktualisierte Hinweise finden Sie u.a. auf den Internetseiten des RKI (ww.rki.de),
des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de),
des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (www.soziales.integration.de),
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de)
sowie über die hessenweite Hotline unter Tel.-Nr. 0800- 5554666.

Ihre

Landeszahnärztekammer Hessen K.d.ö.R.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen unsereseits ist jedoch vorallem Ihre Mitarbeit gefragt, um eine bestmögliche Infektionsprävention zu gewährleisten. Dies gilt nicht nur in Zeiten von Corona!
Weitere, kontinuierlich aktualisierte Hinweise finden Sie u.a. auf den Internetseiten

  • des Robert-Koch-Instituts RKI (ww.rki.de),
  • des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de),
  • des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (www.soziales.integration.de),
  • der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de),

sowie über die hessenweite Hotline unter Tel.-Nr. 0800- 5554666.

Ihr Praxisteam Dr. Stannarius

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